Förderung Bildungsgutschein

Bildungsgutschein

Wenn Sie den Wunsch haben, sich beruflich weiterzubilden oder eine Umschulung planen, besteht die Möglichkeit, über die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter einen Bildungsgutschein zu erhalten. Er stellt eine Bescheinigung dar, die belegt, dass Sie über die erforderlichen Voraussetzungen verfügen, um im Rahmen einer beruflichen Weiterbildung finanziell gefördert zu werden. Gleichzeitig gilt der Bildungsgutschein als schriftliche Bestätigung, dass die Kosten für eine Weiterbildung oder Umschulung in vollem Umfang übernommen werden. Nachdem Sie ihren Bildungsgutschein bei einem zugelassenen Bildungsträger eingelöst haben, rechnet dieser die Kursgebühren direkt mit der Agentur für Arbeit/ dem Jobcenter ab. Es entstehen für Sie keine zusätzlichen Kosten.

Die Voraussetzungen für den Bildungsgutschein

Der Gesetzgeber legt für den Erhalt des Bildungsgutscheins grundsätzlich individuelle Voraussetzungen fest, die jeweils in einem Beratungsgespräch geklärt werden müssen. Dies bedeutet für Sie:

  • Wahrnehmung eines persönlichen Termins mit Ihrem Sachbearbeiter in der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter
  • eine Zulassung des Bildungsträgers gemäß „Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV)“
  • eine Zulassung der konkreten Weiterbildung

Die Schulungs- und Servicezentrum Vest GmbH ist entsprechend zertifiziert.

Wichtig zu wissen: Eine Weiterbildungsmaßnahme darf nicht beliebig sein. Ihr Sachbearbeiter muss im Gespräch vor Ort zu der Einschätzung kommen, dass die von Ihnen gewählte Weiterbildung oder Umschulung sinnvoll ist im Rahmen Ihrer beruflichen Eingliederung.

Die Kriterien für eine Kostenübernahme

Damit Ihnen ein Bildungsgutschein gewährt wird, müssen Sie eine der folgende Kriterien erfüllen:

1) Sie sind gegenwärtig arbeitslos und können mit dem Gutschein die Arbeitslosigkeit zeitnah beenden.
2) Sie sind von Arbeitslosigkeit bedroht und haben die Möglichkeit, die durch eine Weiterbildung abzuwenden.
3) Sie benötigen eine Weiterbildung um durch den Erwerb neuer Kompetenzen ihren Arbeitsplatz zu sichern oder neue Aufgaben im Unternehmen zu übernehmen.

Bitte beachten Sie: Ihr Bildungsgutschein ist mit einer Umschulung oder Weiterbildung verbunden, die sich am tatsächlichen Bedarf orientieren, den der Arbeitsmarkt vorgibt.

Folgende Fragen sind dabei entscheidend:

  • Ist die Weiterbildung notwendig um momentane Arbeitslosigkeit zu beenden und Bewerbungschancen signifikant zu verbessern
  • Erhöht die Weiterbildung, z.B. durch Erwerb oder Nachholen von Berufsabschlüssen ihre Chance auf langfristige berufliche Eingliederung
  • Handelt es sich um einen Beruf, der momentan und in Zukunft gefragt ist.

Es ist hilfreich, wenn Sie die Notwendigkeit einer Weiterbildung oder Umschulung durch aktuelle Stellenausschreibungen oder Bewerbungsbemühungen nachweisen können.

Erstattet werden Ihnen die Kosten für die Weiterbildung inklusiver eventueller Lernmittel, Gebühren für Prüfungen sowie Arbeitsbekleidung. Weiterhin können Sie Fahrtkosten und Kosten für die Betreuung Ihrer Kinder geltend machen.

Weitere Anspruchsmöglichkeiten

Grundsätzlich steht Ihnen ein Bildungsgutschein auch dann offen, wenn Sie grundlegende Kompetenzen erwerben möchten, die für die Teilnahme an einer Weiterbildung Voraussetzung sind. Dies sind beispielsweise die Verbesserung von Fähigkeiten im Bereich Mathematik, Lesen und Schreiben, aber auch gezielte Kommunikationstechnologien, die in der Maßnahme benötigt werden.

In Einzelfällen besteht auch die Möglichkeit, einen Bildungsgutschein zu nutzen, um nachträglich einen schulischen oder beruflichen Abschluss zu erhalten. Die damit verbundenen Voraussetzungen werden spezifisch für Ihre Situation im Gespräch geklärt.

Ihr Weg zum Erhalt eines Bildungsgutscheins

Sie nehmen zunächst Kontakt mit dem Jobcenter oder der Agentur für Arbeit auf und beantragen online oder bei Ihrem regulär stattfindenden Termin einen Gesprächstermin zu Ihrer beruflichen Weiterbildung. Hier besprechen Sie Ihr Anliegen, klären Ihre Voraussetzungen und Ihre Weiterbildungswünsche, falls bereits vorhanden. Ihr Sachbearbeiter informiert Sie bei Bedarf über geeignete Bildungsträger für passende Maßnahmen.

Gerne helfen wir Ihnen bei weiteren Fragen zur Beantragung eines Bildungsgutscheins

Die Förderungen auf einen Blick

Arbeitssuchende

Arbeitgeber / Arbeitnehmer