Förderung Aufstiegs-BAföG

Aufstiegs-BAföG: Wem steht die Förderung zu?

Vom Aufstiegs-BAföG (AFBG) können all jene profitieren, die sich mit einem Lehrgang in Voll- oder Teilzeit oder an einer Fachschule auf eine anspruchsvolle berufliche Fortbildungsprüfung vorbereiten. Dann gewährt ihnen diese Unterstützung zur Weiterbildung:

  • Beiträge zum Lebensunterhalt
  • anteilige Zuschüsse zu Kosten von Lehrgängen
  • zinsgünstige Darlehen.

Das AFBG fördert Sie, wenn Sie sich auf diese Fortbildungsabschlüsse vorbereiten:

Handwerks- und Industriemeister/in

  • Erzieher/in
  • Techniker/in
  • Fachkaufmann/frau
  • Betriebswirt/in
  • sowie 700 weitere vergleichbare Qualifikationen

Eine Altersgrenze besteht für die Förderung im Rahmen des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes nicht.

Dass Sie die AFBG-Förderung beziehen können, ist an bestimmte Bedingungen geknüpft. Sie müssen die Voraussetzungen der jeweiligen Fortbildungsordnung für die Prüfungszulassung oder die Zulassung für die angestrebte fachschulische Fortbildung (Vorqualifikation) erfüllen. Auch als Studienabbrecher/in  oder Abiturient/in ohne Erstausbildungsabschluss steht Ihnen die Tür zur AFBG-Förderung offen. Entscheidend hierfür ist, dass Sie eine von der Fortbildungsordnung geforderte Berufspraxis vor Ihrer Fortbildung aufzuweisen haben und dass dies in der entsprechenden Prüfungsordnung so vorgesehen ist.

Wie fördert Sie das Aufstiegs-BAföG?

Bei der Finanzierung Ihrer Fortbildung können Sie darauf bauen, dass Bund und Länder Sie mit dem Aufstiegs-BAföG unterstützen. Folgende Gelder können Sie beantragen:

  • Zuschüsse zu Prüfungs- und Lehrgangsgebühren
  • Unterstützung zum Lebensunterhalt bei Vollzeitmaßnahmen

Die Förderung durch das AFBG beinhaltet zum einen Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Außerdem haben Sie Möglichkeit, ein zinsgünstiges Darlehen bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) abzuschließen. Dies kann interessant sein, wenn Sie eine Differenz zwischen Zuschuss-Anteil und maximalem Förderbetrag überbrücken müssen. Die Zuschuss-Anteile variieren je nach Fördergegenstand (Maßnahmekosten, Unterhaltsbedarf etc.).

Zur Finanzierung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren können Sie einkommens- und vermögensunabhängig einen Beitrag in Höhe der tatsächlich anfallenden Gebühren beantragen. Die Maximalsumme beträgt hier 15.000 Euro. Seit dem 01. August 2020 erhalten Sie 50 Prozent der Förderung als Zuschuss. Für den Restbetrag der Fördersumme macht Ihnen die KfW ein Angebot für ein zinsgünstiges Bankdarlehen.

Die Förderungen auf einen Blick

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Arbeitgeber / Arbeitnehmer