FörderungFort- und Weiterbildung im Rahmen des Qualifizierungs- und Chancengleichheitsgesetzes

Fort- und Weiterbildung im Rahmen des Qualifizierungs- und Chancengleichheitsgesetzes

Das Qualifizierungs- und Chancengleichheitsgesetz mit der offiziellen Bezeichnung Qualifizierungschancengesetz (QCG) existiert seit Januar 2019. Es ist Teil der Qualifizierungsoffensive und dient der Förderung sowohl von Arbeitnehmern als auch Arbeitgebern. Das Gesetz hat den Zweck, Arbeitskräfte in Form von Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen für ihren Arbeitsbereich zu qualifizieren. Ziel des Gesetzes ist es, die jeweiligen Kompetenzen und Fertigkeiten von Arbeitnehmern zu verbessern und auch erweitern. Dies bietet Ihnen mehr Sicherheit beim Erhalt Ihres Arbeitsplatzes und erlaubt gleichzeitig dem Unternehmen, sich im Sinne einer Zukunftsorientierung weiterzuentwickeln.

An wen wendet sich die Förderung?  

Die Maßnahmen im Kontext des QCG gelten insbesondere für:

  • Arbeitnehmer, die eine Veränderung oder Weiterentwicklung innerhalb eines Unternehmens anstreben
  • Angehörige von sogenannten Engpassberufen, die von einem Mangel an Fachkräften betroffen sind
  • Beschäftigte, die speziell vom strukturellen Wandel betroffen sind
  • alle gegenwärtig angestellten Personen ohne Relevanz von Alter, beruflicher Qualifikation oder Unternehmensgröße

Was ist das Ziel der Förderung?

Sie sollen als Arbeitnehmer die Möglichkeit haben, sich beruflich weiterzuentwickeln und gleichzeitig für Ihre Arbeit weiterhin die volle Bezüge erhalten. Ihr Arbeitgeber wird während dieser Zeit finanziell entlastet durch eine Bezuschussung sowohl Ihrer Weiterbildungskosten als auch Ihres Gehalts. Die damit verbundenen Beträge werden anteilig, in manchen Fällen auch vollständig übernommen.

Grund für das Gesetz und die damit verbundene Förderung sind die immer weiterreichenden Herausforderungen für Unternehmer und Angestellte hinsichtlich der technologischen Entwicklungen im Bereich der Arbeitswelt. Daraus resultieren hohe fachliche Anforderungen an Sie als Arbeitnehmer. Die entsprechenden Maßnahmen sorgen dafür, dass Sie fit sind für die Anforderungen Ihrer Arbeitsstelle. Ein Zuwachs an fachlicher Expertise macht Unternehmen zukunfts- und wettbewerbsfähig.

Welche Fördermöglichkeiten gibt es?

Die Förderung wird sowohl teilweise als auch vollständig gewährt.

Kosten der Weiterbildung

Je nach Alter der Arbeitnehmer sowie der Größe eines Unternehmens werden 15 bis 100 Prozent der entstehenden fachlichen Weiterbildungskosten übernommen. Für Beschäftigte mit einem höheren Lebensalter oder einer bestehenden Schwerbehinderung können bis zu 100 Prozent der Kosten geltend gemacht werden. Auch Weiterbildungen, die einen konkreten Bezug zum beruflichen Abschluss haben, sind mit bis zu 100 Prozent der Kosten finanzierbar.

Zuschuss zum Gehalt

In Abhängigkeit von der Größe eines Betriebs werden zwischen 25 und 75 Prozent Zuschüsse zum Gehalt gewährt. Hinzu kommt ein Transformationszuschuss in Höhe von maximal 20 Prozent. Voraussetzung hierfür ist eine Qualifizierung von wenigstens zehn Prozent aller Mitarbeiter und die damit verbundene Erstellung eines Qualifizierungsplans.

Welche Voraussetzungen sind verbindlich?

Die jeweiligen Fördermöglichkeiten können Unternehmen beim Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit erfragen.

Der Umfang einer Weiterbildung sollte ein Minimum von 120 Unterrichtseinheiten umfassen und muss in jedem Fall von einem zertifizierten Anbieter wahrgenommen werden, der nicht selbst Teil des Unternehmens ist.

Es ist nicht ausreichend, wenn Qualifizierungen vermittelt werden, die lediglich Fachkenntnisse beinhalten, die für einen Betrieb ohnehin erforderlich sind. Förderungswürdig sind ausschließlich Maßnahmen, die spezifische zukunftsorientierte Qualifikationen ermöglichen.

Wichtig zu wissen: Die letzte berufliche Aus- oder vergleichbare Weiterbildung muss mindestens vier Jahre her sein, um einen hinreichenden erneuten Qualifizierungsbedarf zu rechtfertigen.

Die Förderungen auf einen Blick

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Arbeitgeber / Arbeitnehmer