FörderungBerufsgenossenschaft

Berufsgenossenschaft

Eine Berufsgenossenschaft gehört in Deutschland zu den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung. Ihre Aufgabe besteht primär in der Verhütung von beruflich bedingten Erkrankungen, sowie Unfällen am Arbeitsplatz beziehungsweise im Arbeitskontext. Weiterhin sind sie dafür zuständig, sämtliche gesundheitliche Gefahren nach Möglichkeit zu verhindern, die arbeitsbedingt entstehen können. Im Falle einer Berufskrankheit oder eines Arbeitsunfalls sorgt die Berufsgenossenschaft einerseits für eine medizinische und andererseits für die berufliche wie auch soziale Rehabilitierung. Die Zahlung eines finanziellen Ausgleichs für bestehende gesundheitliche Folgen wird gegebenenfalls ebenfalls von der Berufsgenossenschaft übernommen.

Rückkehr ins Arbeitsleben oder Umschulung

Sollten Sie in Ihrem beruflichen Alltag einen Unfall erlitten haben oder von einer Berufskrankheit betroffen sein, stehen Ihnen Leistungen und Maßnahmen zu, die Ihnen eine Rückkehr an Ihren Arbeitsplatz ermöglichen. Ist auch im Rahmen einer medizinischen Rehabilitation eine Rückkehr in Ihr bisheriges Arbeitsleben aus gesundheitlichen Gründen nicht einfach so möglich, sind Sie berechtigt, im Rahmen einer Förderung eine geeignete Weiterbildung oder auch eine Umschulung zu absolvieren.

Wann sind sie anspruchsberechtigt?

Sie können Ansprüche bei Ihrer Berufsgenossenschaft geltend machen, wenn sie:

  • in Folge eines Unfalls nicht mehr berufstätig sein können
  • im Kontext Ihrer Arbeit eine Berufskrankheit erleiden, die es Ihnen nicht ermöglicht, wie bisher weiterzuarbeiten

Während einer genehmigten Umschulungsmaßnahme erhalten Sie ein Umschulungsgeld. Die Höhe orientiert sich an Ihrem bisherigen Gehalt, sodass sie keine Einbußen bei ihrem bisherigen Einkommen befürchten müssen.

Die Berufsgenossenschaft kann Ihnen beispielsweise eine Umschulung finanzieren, wenn sie dadurch wieder in der Lage sind, am Erwerbsleben teilzunehmen. Voraussetzung hierfür ist immer ein vorhandene Berufsausbildung. Für ungelernte Kräfte steht diese Option nicht zu Verfügung. Als Ausnahme gilt Ihre berufliche Ausbildung. Wenn Ihr Arbeitsunfall im Rahmen Ihrer Ausbildung stattgefunden hat, sind Sie ebenfalls anspruchsberechtigt.

Wichtig zu wissen: Eine Weiterbildung oder Umschulung durch die Berufsgenossenschaft wird ausschließlich finanziert, wenn die Krankheit oder der Unfall nachweislich durch Ihre Arbeitstätigkeit entstanden sind.

Wie sieht die Förderung erhalten

Sie beantragen die Förderung direkt bei Ihrer Berufsgenossenschaft. Ein Sacharbeiter ist im weiteren Verlauf für Sie zuständig. Informieren Sie sich im Idealfall bereits vorab, welche neue berufliche Möglichkeit für Sie infrage kommen würde und lassen Sie sich gegebenenfalls von Ihrem behandelnden Arzt bestätigen, dass die neue Tätigkeit für Sie machbar ist. Je sinnvoller die Wahl, desto erfolgversprechender fällt in der Regel der Antrag aus.

Bitte beachten Sie, dass Sie gegebenenfalls noch andere Möglichkeiten haben für die Finanzierung Ihrer Weiterbildung oder Umschulung. Eventuell kommen auch die Arbeitsagentur oder der Rentenversicherungsträger infrage.

Die Förderungen auf einen Blick

Arbeitssuchende

Arbeitgeber / Arbeitnehmer