FörerungDeutsche Rentenversicherung

So fördert die Deutschen Rentenversicherung Ihre Umschulung

Schon gewusst? Die Rentenversicherung ist einer der wichtigsten Leistungsträger, was das Fördern von Umschulungsmaßnahmen betrifft.

Wenn die gesetzliche Rentenversicherung Ihre Umschulung fördern soll, müssen Sie eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie haben mindestens 15 Jahre lang Rentenbeiträge eingezahlt oder
  • Sie empfangen eine Erwerbsminderungsrente.

Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente hat zum Beispiel, wer aus gesundheitlichen Gründen seinen bisherigen Beruf nicht mehr in vollem Umfang ausüben kann und dadurch an Einkommen einbüßt.

Wichtig: Die Rentenversicherung ist nur dann für die Förderung Ihrer Umschulung zuständig, wenn Ihre Förderung durch eine andere Institution ausgeschlossen ist.

Ihr Weg zur Umschulungsförderung durch die Rentenversicherung

Sie erfüllen die Voraussetzung und möchten Ihre Umschulung durch die gesetzliche Rentenversicherung fördern lassen? Dann stellen Sie im ersten Schritt einen Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben.

Ihr Rententräger benötigt von Ihnen hierzu detaillierte Angaben, warum Sie nicht mehr in der Lage sind, Ihr bisheriges Berufsleben fortzusetzen. Selbstverständlich können Sie dies sowohl mit körperlichen wie psychischen Problemen begründen.

Dies sollten Sie beachten:

Kommt der jeweilige Sachbearbeiter zu dem Schluss, dass eine Aussicht auf Besserung Ihrer gesundheitlichen Probleme besteht, kann Ihnen die Rentenversicherung zunächst eine Rehabilitationsmaßnahme verordnen. Sie sind dann verpflichtet, erst einmal diese zu absolvieren. Erst wenn diese Maßnahme erfolglos bleibt, kann der Rententräger Ihren Anspruch auf Umschulungsförderung bewilligen.

So sichert die Rentenversicherung während der Förderung Ihr Einkommen?

Die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung sind äußerst umfangreich. So können Sie die Phase Ihrer beruflichen Neuorientierung auch ohne eigenes Arbeitseinkommen unbelastet bestreiten und sich ganz Ihrer Umschulung widmen. Die Rentenversicherung übernimmt für Sie:

  • sämtliche Kosten des Lehrgangs
  • Fahrtkosten und Verpflegungspauschale
  • Kosten für den Lebensunterhalt

Zum Lebensunterhalt wird Ihnen in den meisten Fällen einfach Ihre bisherige Erwerbsunfähigkeitsrente weiterhin gezahlt.

Die Förderungen auf einen Blick

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