Qualifizierungen, die von der „Anerkennungs- und Zulassungsverordnung“ (AZAV) sind, können von
- der Agentur für Arbeit,
- den regionalen Jobcentern
- optierten Kommunen (hier zu gehört auch der Kreis Recklinghausen)
Qualifizierungen, die von der „Anerkennungs- und Zulassungsverordnung“ (AZAV) sind, können von
per Bildungsgutschein gefördert werden.
Des Weiteren können im Rahmen des Strukturwandels und der Transformation in Unternehmen, Mitarbeiter weitergebildet werden. Dies soll Unternehmen zukunfts- und wettbewerbsfähig machen.
Die Bundesagentur für Arbeit unterstützt mit der Qualifizierungsoffensive WEITER.BILDUNG unternehmen.
Weitere Leistungsträger sind außerdem
In der Regel werden die Lehrgangskosten und die Prüfungsgebühren der entsprechenden Kammer vom Leistungsträger übernommen.
Für Empfänger von Arbeitslosengeld I (SGB III) oder II (SGB IV) werden die Hilfen zum Lebensunterhalt weiterhin gezahlt.
Außerdem können die Fahrtkosten zu den Ausbildungsstätten und Kinderbetreuungskosten übernommen werden. Da es sich um Einzelfallentscheidungen handelt, informieren Sie sich bitte bei Ihrem Förderträger.
Gerne beraten wir Sie unverbindlich und stellen Ihnen ein entsprechendes Angebot für Ihren Leistungsträger aus.